Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer A

Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 4,08 €

Ziffer A ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.

Punktzahl 70,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996

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4,08 €
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Abrechnungsregeln