Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer H
Zuschlag für Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen
Gebührensätze
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,00 | 19,82 € |
Ziffer H ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.
Punktzahl 340,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996
Betrag berechnen
19,82 €
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