Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer H

Zuschlag für Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 19,82 €

Ziffer H ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.

Punktzahl 340,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996

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19,82 €
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