Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer K2

Zuschlag bei Kindern bis 4 Jahren

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 6,99 €

Ziffer K2 ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.

Punktzahl 120,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996

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6,99 €
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Abrechnungsregeln