Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer J

Zuschlag zur Visite bei Vorhalten ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 4,66 €

Ziffer J ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.

Punktzahl 80,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

4,66 €
Lädt…