Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer J
Zuschlag zur Visite bei Vorhalten ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Gebührensätze
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,00 | 4,66 € |
Ziffer J ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.
Punktzahl 80,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996
Betrag berechnen
4,66 €
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