Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer E
Zuschlag für dringend angeforderte unverzügliche Ausführung
Gebührensätze
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,00 | 9,33 € |
Ziffer E ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.
Punktzahl 160,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996
Betrag berechnen
9,33 €
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