Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer K1
Zuschlag zu Untersuchungen bei Kindern bis 4 Jahren
Gebührensätze
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,00 | 6,99 € |
Ziffer K1 ist ein Zuschlag und nicht steigerungsfähig. Es gilt immer der Einfachsatz mit Faktor 1.
Punktzahl 120,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Zuschlag · gültig ab 1. Januar 1996
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6,99 €
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