Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 51

Besuch eines weiteren Kranken in derselben Gemeinschaft

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 14,57 €
Regelsatz 2,30 33,52 €
Höchstsatz 3,50 51,00 €

Punktzahl 250,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

33,52 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig