Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 61

Beistand bei ärztlicher Leistung anderer (je angefangene 30 Minuten)

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 7,58 €
Regelsatz 2,30 17,43 €
Höchstsatz 3,50 26,52 €

Punktzahl 130,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

17,43 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

Die Leistung nach Nummer 61 ist neben anderen Leistungen nicht berechnungsfähig