Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung (Mindestdauer 10 Minuten)

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 8,74 €
Regelsatz 2,30 20,11 €
Höchstsatz 3,50 30,60 €

Punktzahl 150,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

20,11 €
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Abrechnungsregeln

Zeitrahmen:

Dauer mindestens 10 Minuten