Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 26

Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis 14 Jahre

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 26,23 €
Regelsatz 2,30 60,33 €
Höchstsatz 3,50 91,80 €

Punktzahl 450,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

60,33 €
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