Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 27

Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei einer Frau

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 18,65 €
Regelsatz 2,30 42,90 €
Höchstsatz 3,50 65,28 €

Punktzahl 320,00 · Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

42,90 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 297, 3500, 3511, 3650 und/oder 3652 nicht berechnungsfähig