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PKV Krankheitskosten von der Steuer absetzen: Was geht, was nicht

Krankheitskosten, die du selbst trägst, kannst du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Allerdings gibt es eine Hürde: Die Kosten wirken sich erst aus, wenn sie deine persönliche zumutbare Belastung übersteigen. Hier erfährst du, was absetzbar ist, was nicht – und wie du das Maximum aus deiner Steuererklärung holst.

Das Prinzip: Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Das Finanzamt erkennt Ausgaben an, die du für die Heilung oder Linderung einer Krankheit aufwenden musst.

Voraussetzungen: - Die Kosten sind medizinisch notwendig (keine Prophylaxe oder Wellness) - Du hattest keine andere Wahl, als die Kosten zu tragen (Zwangsläufigkeit) - Erstattungen von PKV, Beihilfe oder anderen Stellen wurden abgezogen

Die zumutbare Belastung: Deine Hürde

Das Finanzamt geht davon aus, dass du einen gewissen Anteil deiner Krankheitskosten selbst tragen kannst. Dieser Anteil heißt zumutbare Belastung und liegt zwischen 1 % und 7 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte.

Nur Kosten über dieser Grenze wirken sich steuermindernd aus.

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Seit einem BFH-Urteil von 2017 gilt eine stufenweise Berechnung:

Stufe Einkommen Ledige ohne Kinder Verheiratete ohne Kinder Mit 1-2 Kindern Mit 3+ Kindern
1 bis 15.340 € 5 % 4 % 2 % 1 %
2 15.340 – 51.130 € 6 % 5 % 3 % 1 %
3 über 51.130 € 7 % 6 % 4 % 2 %

Beispielrechnung:

Verheiratetes Paar mit 2 Kindern, Einkommen 50.000 €, Krankheitskosten 4.000 €

  1. Stufe 1 (bis 15.340 €): 15.340 € × 2 % = 306,80 €
  2. Stufe 2 (bis 51.130 €): 34.660 € × 3 % = 1.039,80 €
  3. Zumutbare Belastung gesamt: 1.346,60 €
  4. Absetzbar: 4.000 € – 1.346,60 € = 2.653,40 €

Was ist absetzbar? Vollständige Liste

Ärztliche Behandlungen

  • Arzt- und Facharztkosten
  • Zahnarzt (Behandlung, Zahnersatz, Implantate)
  • Heilpraktiker (mit Zulassung)
  • Psychotherapie
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Krankenhausaufenthalte und OPs
  • Akupunktur

Medikamente

  • Rezeptpflichtige Medikamente
  • Rezeptgebühren (Zuzahlungen)
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente – wenn vom Arzt auf Privatrezept verordnet

Hilfsmittel

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte
  • Zahnprothesen und Implantate
  • Orthopädische Einlagen
  • Rollstuhl, Rollator
  • Blutzuckermessgeräte

Sonstige Kosten

  • Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus, Therapie:
  • Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Kosten
  • Eigenes Auto: 0,30 € pro Kilometer
  • Krankentransporte
  • Praxisgebühren und Zuzahlungen

Kurkosten (mit Einschränkung)

Kurkosten sind absetzbar, wenn: - Ein amtsärztliches Gutachten die medizinische Notwendigkeit bestätigt - Das Gutachten vor Antritt der Kur eingeholt wurde - Unterkunft und Verpflegung werden auf Haushaltsersparnis gekürzt

Was ist NICHT absetzbar?

Das Finanzamt erkennt Kosten nur an, wenn sie zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Prophylaxe und Wellness zählen nicht dazu.

Nicht absetzbar:

Kategorie Beispiele
Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung (PZR), Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen
Wellness Massagen zur Entspannung, Spa-Behandlungen
Kosmetik Bleaching, Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund
Diäten Diätverpflegung, Nahrungsergänzungsmittel
Fitness Fitnessstudio, Yoga-Kurse (ohne ärztliche Verordnung)
Allgemeine Gesundheitsförderung Vitaminpräparate, Wellness-Urlaub

Sonderfall PKV: Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung

Als PKV-Versicherter gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

PKV-Beiträge: Sonderausgaben (nicht außergewöhnliche Belastungen)

Deine PKV-Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen – aber nur bis zur Höhe des Basisschutzes (entspricht dem Leistungsumfang der GKV). Mehrbeiträge für Chefarzt, Einzelzimmer etc. sind nicht absetzbar.

Das ist ein anderer Bereich als die Krankheitskosten!

Erstattungen müssen abgezogen werden

Wenn du Krankheitskosten in der Steuererklärung angibst, musst du alle Erstattungen abziehen:

  • Erstattungen der PKV
  • Beihilfe-Erstattungen
  • Zahlungen von Berufsgenossenschaften
  • Sonstige Ersatzleistungen

Absetzbar ist nur dein Eigenanteil – also der Betrag, der nach allen Erstattungen bei dir hängen bleibt.

Selbstbehalt: Außergewöhnliche Belastung, keine Sonderausgabe

Dein PKV-Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) ist nicht als Sonderausgabe absetzbar. Du kannst die tatsächlichen Krankheitskosten aber als außergewöhnliche Belastung geltend machen – wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Beitragsrückerstattung: Freiwilliger Verzicht zählt nicht

Wenn du auf eine Erstattung verzichtest, um deine Beitragsrückerstattung zu erhalten, sind diese Kosten nicht absetzbar. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 2 V 1883/11):

Es fehlt an der Zwangsläufigkeit – du hättest die Kosten ja einreichen können.

Nachweise und Belege

Was du brauchst:

  • Rechnungen für alle Behandlungen
  • Rezepte für Medikamente (auch Privatrezepte)
  • Quittungen aus der Apotheke (ab 2025: mit Kundennamen!)
  • Ärztliche Verordnungen für Hilfsmittel
  • Amtsärztliches Attest für Kuren (vor der Kur eingeholt)

Besonderheiten ab 2025:

Apothekenbelege müssen folgende Angaben enthalten: - Kundenname - Art der Leistung (Medikamentenname) - Zuzahlungsbetrag - Rezeptart

Ohne diese Angaben erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.

Dauererkrankungen:

Bei chronischen Erkrankungen reicht oft eine einmalige ärztliche Bescheinigung. Beispiel: Hat dein Augenarzt einmal eine Brille verordnet, reicht für weitere Brillen eine Bestätigung des Optikers.

Steuertipps: So holst du das Maximum raus

1. Kosten bündeln

Versuche, größere Ausgaben in ein Kalenderjahr zu legen. So überschreitest du die zumutbare Belastung eher.

Beispiel: Brille und Zahnarzt-Behandlung lieber im selben Jahr erledigen statt verteilen.

2. Alle Kosten sammeln

Auch kleine Beträge zählen: - Fahrtkosten zum Arzt (0,30 €/km) - Rezeptgebühren - Zuzahlungen

Mit einem systematischen Excel-Tracking behältst du den Überblick.

3. Familienkosten zusammenlegen

Krankheitskosten aller Familienmitglieder können in einer Steuererklärung angegeben werden. Das erhöht die Chance, die zumutbare Belastung zu überschreiten.

4. Rechnungen und Erstattungen dokumentieren

Notiere bei jedem Beleg: - Rechnungsbetrag - Erstattung PKV - Erstattung Beihilfe - Eigenanteil

So hast du die korrekten Werte für die Steuererklärung griffbereit.

5. Grenzfälle prüfen

Bei Behandlungen, die das Finanzamt möglicherweise ablehnt (alternative Heilmethoden, spezielle Therapien), hilft ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit.

Checkliste: Krankheitskosten für die Steuererklärung

Fazit

Krankheitskosten, die du selbst trägst, kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen – aber erst über der zumutbaren Belastung. Diese liegt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1 % und 7 % deines Einkommens.

Das Wichtigste: - Nur medizinisch notwendige Kosten sind absetzbar - Erstattungen von PKV und Beihilfe müssen abgezogen werden - Prophylaxe (Zahnreinigung, Vorsorge) ist nicht absetzbar - Freiwillig selbst getragene Kosten (für Beitragsrückerstattung) zählen nicht - Kosten in einem Jahr bündeln erhöht die Steuerersparnis

Mit sauberer Dokumentation und dem Wissen, was absetzbar ist, holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.