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GOÄneu: Wo die Reform 2026 steht und was sich für Privatversicherte ändert

Wer Arztrechnungen ernsthaft prüft, arbeitet mit einem Regelwerk, das älter ist als das World Wide Web: Die geltende GOÄ stammt im Kern von 1982, die letzte größere Anpassung liegt im Jahr 1996. Moderne Verfahren existieren darin schlicht nicht, die Bewertungen sind seit fast 30 Jahren eingefroren. Dass eine Reform kommt, ist seit Jahren beschlossene Absicht. Jetzt wird es konkret. Zeit für eine Bestandsaufnahme: Was steht im Entwurf, wann kommt er, und was ändert sich an deiner Rechnungsprüfung?

Der Stand im Juni 2026

Die Fakten zum Verfahrensstand, Stand heute:

  • Der Entwurf der GOÄneu ist seit Januar 2026 öffentlich auf der Website der Bundesärztekammer einsehbar. Erstmals kann jeder nachlesen, wie künftig abgerechnet werden soll.
  • Der 129. Deutsche Ärztetag hat dem Entwurf im Mai 2025 mit großer Mehrheit zugestimmt. Bemerkenswert: Ärzteschaft und PKV-Verband haben den Vorschlag gemeinsam erarbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium übergeben, also die beiden Lager, die sich bei diesem Thema jahrzehntelang blockiert haben.
  • Bundesgesundheitsministerin Warken hat einen Regelungsentwurf für Mitte 2026 in Aussicht gestellt. Danach folgen Kabinettsbeschluss und Bundesrat.

Realistisch heißt das: Inkrafttreten frühestens 2027, ein Start zum 01.01.2028 gilt in Fachkreisen als plausibel. Selbst der Präsident der Bundesärztekammer nannte den 01.01.2027 „ambitioniert“. Verordnungsverfahren dieser Größenordnung halten Zeitpläne selten ein; die GOÄ-Reform wurde seit 2015 mehrfach für „kurz bevorstehend“ erklärt.

Die Kernänderung: Feste Sätze statt Steigerungsfaktoren

Heute funktioniert jede GOÄ-Position nach demselben Muster: Punktzahl mal Punktwert mal Steigerungsfaktor. Der Faktor zwischen 1,0 und 3,5 soll die individuelle Schwierigkeit abbilden: bis 2,3 ohne Begründung, darüber nur mit schriftlicher, fallbezogener Erklärung. Wer Steigerungssätze und Faktoren prüfen kann, findet in diesem System die häufigsten Angriffspunkte.

Die GOÄneu räumt damit auf. Der Entwurf sieht vor:

  • Ein fester, nicht unterschreitbarer Gebührensatz je Leistung. Kein Faktor-Spielraum mehr, weder nach oben noch nach unten.
  • Erschwerniszuschläge für definierte Situationen, etwa bei besonders aufwendigen Beratungen, Untersuchungen oder Sonografien. Statt eines frei begründeten Faktors gibt es benannte Zuschlagstatbestände.
  • Rund 5.500 neu beschriebene Gebührenpositionen, die den medizinischen Stand von heute abbilden: von der molekularen Diagnostik bis zur Telemedizin, die in der GOÄ von 1996 naturgemäß fehlen.

Für die Honorarhöhe insgesamt erwarten beide Seiten eine moderate Steigerung; die PKV hat im Gegenzug durchgesetzt, dass die neue Ordnung Mengen- und Preisentwicklung besser kontrollierbar macht.

Was das für deine Rechnungsprüfung bedeutet

Die praktische Folge der Reform lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Deine wichtigste Prüfroutine stirbt aus, eine neue entsteht.

Was wegfällt: Die Frage „Faktor über 2,3, wo ist die Begründung?“ erledigt sich. Damit verschwindet der häufigste formale Beanstandungsgrund auf Privatrechnungen, und auch die typischen Streitfälle um pauschale Begründungsfloskeln des Arztes lösen sich auf.

Was neu kommt: Geprüft wird künftig, ob ein abgerechneter Erschwerniszuschlag tatsächlich vorlag. Die Zuschlagstatbestände sind enger definiert als der alte Faktor-Spielraum. Das macht die Prüfung in der Theorie einfacher und objektiver. In der Praxis wird sich erst zeigen, wie präzise die Definitionen sind und wo neue Grauzonen entstehen.

Was bleibt: Alles andere. Stimmen die abgerechneten Leistungen mit der tatsächlichen Behandlung überein? Sind Positionen doppelt berechnet? Wurden Sachkosten korrekt ausgewiesen? Diese Prüfungen funktionieren unter jeder Gebührenordnung gleich.

Dazu kommt eine Übergangsphase, die anstrengend wird: Behandlungen aus 2027 nach alter GOÄ, neue nach GOÄneu. Je nach Stichtagsregelung laufen über Monate zwei Abrechnungswelten parallel über deinen Schreibtisch. Wer seine Belege sauber nach Behandlungsdatum organisiert, ist klar im Vorteil.

Was bedeutet das für Behandlungen, die über den Stichtag laufen? Wenn deine Kieferorthopädie-Behandlung oder Psychotherapie 2027 beginnt und 2028 endet, wirst du voraussichtlich Rechnungen nach beiden Ordnungen sehen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum der einzelnen Leistung. Prüfe in dieser Phase besonders genau, ob die Praxis das richtige Regelwerk anwendet: Abrechnungssoftware-Umstellungen sind erfahrungsgemäß eine verlässliche Fehlerquelle, und du willst nicht derjenige sein, dessen Erstattung an einer falsch einsortierten Position hängt.

Auswirkungen auf Tarife und Erstattung

Eine neue Gebührenordnung verändert auch die Erstattungsseite. Drei Punkte lohnen die Beobachtung:

Tarifklauseln mit Faktor-Grenzen. Viele PKV-Tarife erstatten „bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ“ oder nur bis zum Regelhöchstsatz. Solche Klauseln laufen unter der GOÄneu ins Leere und müssen übersetzt werden. Wie die Versicherer das handhaben, entscheidet darüber, ob dein Tarif künftig mehr oder weniger abdeckt als heute. Hier lohnt es sich, die Anschreiben des Versicherers zur Umstellung genau zu lesen, statt sie ungelesen abzuheften.

Beihilfe. Auch die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern verweisen auf die GOÄ und ihre Schwellenwerte. Sie müssen parallel angepasst werden, erfahrungsgemäß nicht alle gleich schnell.

Beitragseffekte. Steigen die ärztlichen Honorare insgesamt, steigen mittelfristig die Leistungsausgaben der Versicherer und damit der Druck auf die Beiträge. Seriös beziffern lässt sich das erst, wenn die endgültigen Bewertungen feststehen.

Was du jetzt konkret tun solltest

Ehrlicherweise: wenig. Hektik ist bei einem Projekt, das seit über einem Jahrzehnt reift, der falsche Reflex. Sinnvoll sind drei Dinge:

  1. Weiter nach alter GOÄ prüfen. Faktor-Begründungen bleiben bis zum Stichtag der wirksamste Hebel gegen überhöhte Rechnungen.
  2. Belege nach Behandlungsdatum organisieren. Spätestens in der Übergangsphase zahlt sich das aus.
  3. Die Umstellungs-Kommunikation deines Versicherers ernst nehmen. Wenn Tarifklauseln an die GOÄneu angepasst werden, willst du wissen, was sich an deiner Erstattung ändert, bevor die erste Rechnung nach neuem Recht kommt.

Fazit: Die Reform kommt, aber dein Prüfwissen veraltet nicht über Nacht

Die GOÄneu ist so nah wie nie: Entwurf veröffentlicht, Ärzteschaft und PKV einig, das Ministerium am Zug. Trotzdem trennt uns vom ersten Geltungstag mindestens ein weiteres Jahr Verordnungsverfahren. Bis dahin bleibt alles beim Alten, inklusive der Faktor-Prüfung, die sich für aufmerksame Privatversicherte regelmäßig auszahlt.

Wenn die neue Ordnung kommt, wird die Rechnungsprüfung eher einfacher als schwerer: feste Sätze, definierte Zuschläge, weniger Begründungs-Lyrik. Bis dahin gilt: prüfen wie bisher und die Übergangsphase vorbereiten.


Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 10.06.2026 wieder. Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren können sich verschieben; maßgeblich sind die offiziellen Verlautbarungen von Bundesgesundheitsministerium und Bundesärztekammer.