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Geburt in der PKV: Wahlleistungen, Kosten und die 2-Monats-Frist fürs Baby

Zwischen Wehen, Windeln und Behördengängen geht in den ersten Wochen mit Baby vieles unter. Eine Frist darf nicht dazugehören: die Anmeldung des Kindes bei der privaten Krankenversicherung. Sie ist kurz, sie ist hart, und wer sie verpasst, riskiert, dass das Kind eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss.

Der Rest ist gut planbar. Hier steht, was auf euch zukommt.

Die 2-Monats-Frist: Das wichtigste To-do nach der Geburt

§ 198 VVG regelt die sogenannte Kindernachversicherung. Der Kern: Meldest du dein Neugeborenes spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zur Versicherung an, muss dein Versicherer es aufnehmen. Und zwar zu besonders guten Bedingungen:

  • Keine Gesundheitsprüfung. Auch wenn das Kind krank zur Welt kommt oder eine Behinderung hat: Der Versicherer darf nicht ablehnen.
  • Keine Risikozuschläge. Der Beitrag richtet sich allein nach dem Tarif, nicht nach dem Gesundheitszustand.
  • Keine Wartezeiten. Der Schutz gilt rückwirkend ab der Geburt. Behandlungen in den ersten Lebenstagen, auch eine teure Intensivstation, sind abgedeckt.

Genau deshalb ist die Frist so wertvoll. Nach den 2 Monaten gelten die normalen Aufnahmeregeln, inklusive Gesundheitsfragen. Bei einem gesunden Kind ist das ärgerlich, bei einem kranken Kind kann es bedeuten, dass kein privater Vollschutz mehr zustande kommt.

Die Gerichte legen die Frist streng aus, nämlich als Ausschlussfrist. „Wir hatten viel um die Ohren“ zählt nicht als Entschuldigung.

Praktisch heißt das: Schreib die Anmeldung am besten noch aus der Klinik. Ein formloses Schreiben oder das Formular des Versicherers, Geburtsurkunde nachreichen, fertig.

Schon in der Schwangerschaft: Vorsorge und erste Belege

Die ersten Rechnungen kommen lange vor dem Geburtstermin. Frauenärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschalle, Blutuntersuchungen und das CTG werden nach GOÄ abgerechnet und von PKV-Volltarifen üblicherweise vollständig erstattet. Schwangerschaftsvorsorge zählt zu den unstrittigen Leistungen.

Zwei Dinge solltest du in dieser Phase trotzdem prüfen. Erstens: Zusätzliche Wunschleistungen wie ein 3D-Ultraschall ohne medizinische Indikation sind reine Selbstzahlerleistungen, daran ändert auch ein guter Tarif nichts. Zweitens: Sammle die Belege aus der Schwangerschaft konsequent. Es kommen über die Monate 15 bis 25 Rechnungen zusammen, von der Praxisgebührenrechnung bis zur Laborrechnung über 38,45 €, und jede einzelne ist erstattungsfähig.

Was die Geburt kostet

Als Privatversicherte bekommst du nach der Geburt die Rechnungen direkt: von der Klinik, von den Ärzten, von der Hebamme. Die Größenordnungen:

Leistung Typische Kosten
Natürliche Geburt (Klinik, ärztliche Leistungen) 2.000 – 3.000 €
Kaiserschnitt 4.000 – 6.000 €
Einbettzimmer ca. 130 € pro Tag
Chefarztbehandlung nach GOÄ, bis zum 3,5-fachen Satz

Bei den allgemeinen Krankenhausleistungen rechnet die Klinik in der Regel direkt mit deiner PKV ab. Du musst die Geburt also nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Anders sieht es bei den Wahlleistungen und den Rechnungen der Belegärzte oder der Anästhesie aus: Die kommen per Post zu dir und laufen über das normale Erstattungsverfahren.

Ein angenehmes Extra haben manche Tarife eingebaut: eine Entbindungspauschale zwischen 200 und 600 €, die zusätzlich zur Kostenerstattung gezahlt wird. Wirf vor dem Geburtstermin einen Blick in deine Tarifbedingungen oder frag direkt nach: Das Geld wird nicht automatisch überwiesen, du musst es beantragen.

Wahlleistungen: Familienzimmer, Chefärztin, Ruhe

Ob sich Wahlleistungen lohnen, ist Geschmackssache. Die Abrechnung solltest du aber verstehen, bevor du bei der Klinikaufnahme unterschreibst.

Einbettzimmer: Mit rund 130 € pro Tag und einem üblichen Aufenthalt von 3 bis 4 Tagen nach der Geburt reden wir über 390 bis 520 €. Hast du Wahlleistungen im Tarif, übernimmt das die PKV. Falls nicht, ist es eine bewusste Komfort-Entscheidung. Viele Kliniken bieten übrigens Familienzimmer an, in denen der Partner mit übernachtet. Der Aufpreis für die Begleitperson ist fast nie versichert und kostet je nach Haus 40 bis 100 € pro Nacht extra.

Chefarztbehandlung: Die Wahlärztin rechnet ihre Leistungen privat nach GOÄ ab, bei Geburten oft mit erhöhten Steigerungsfaktoren bis 3,5-fach. Wichtig: Die Wahlleistungsvereinbarung muss vor der Behandlung schriftlich geschlossen werden. Bei einer geplanten Geburt ist das einfach, im Kreißsaal-Trubel wird es schnell formlos, und formlos heißt im Zweifel unwirksam.

Wer Beihilfe bezieht, prüft zusätzlich die Landesregeln: In mehreren Bundesländern sind Wahlleistungen nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag beihilfefähig oder ganz ausgeschlossen.

Hebamme: Meist die unkomplizierteste Rechnung

Die gute Nachricht zum Schluss der Kostenliste: Hebammenleistungen (Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Rückbildungskurs) erstatten PKV-Volltarife üblicherweise vollständig. Die Hebamme rechnet nach einer eigenen Gebührenordnung ab, die Rechnung reichst du wie jeden anderen Beleg ein.

Einen Punkt vorab klären: Manche Beleghebammen verlangen eine Rufbereitschaftspauschale von 250 bis 500 €, damit sie rund um den Geburtstermin abrufbar sind. Ob dein Tarif diese Pauschale übernimmt, ist unterschiedlich geregelt. Eine kurze Anfrage an die PKV genügt, am besten schriftlich.

Was kostet das Kind danach?

Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Das Baby bekommt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag:

  • Kind zweier Privatversicherter: ab etwa 150 € pro Monat im Volltarif
  • Kind eines Beamten mit Beihilfe: deutlich günstiger, denn die Beihilfe übernimmt beim Kind 80 %, der PKV-Resttarif muss also nur 20 % abdecken

Angestellte sollten außerdem den Arbeitgeberzuschuss prüfen: Der Zuschuss gilt auch für die Beiträge der Kinder, solange der monatliche Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Eine ausführliche Übersicht über Beiträge und Konstellationen findest du im Artikel zu Kindern in der PKV.

Die Wahl des Kindertarifs lohnt einen zweiten Blick. Innerhalb der 2-Monats-Frist darf der Schutz des Kindes nicht höher und nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Das Kind kann also maximal den Tarif bekommen, den du selbst hast. Später lässt sich wechseln, dann allerdings mit Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung. Auch spätere Zahnthemen wie Kieferorthopädie sprechen dafür, von Anfang an auf gute Zahnleistungen zu achten.

Checkliste für die Wochen rund um die Geburt

  • Vor der Geburt: Tarif auf Wahlleistungen und Entbindungspauschale prüfen, Rufbereitschaftspauschale der Hebamme klären, Kindertarif aussuchen
  • Direkt nach der Geburt: Kind beim Versicherer anmelden, Frist: 2 Monate, besser in der ersten Woche erledigen
  • In den Wochen danach: Rechnungen sammeln und einreichen, Entbindungspauschale beantragen, bei Beihilfe die Bemessungssätze der Familie prüfen (mit Kind kann dein eigener Satz steigen)

Fazit: Eine Frist, die ihr nicht reißen dürft

Die Geburt selbst ist für Privatversicherte finanziell gut abgesichert: Direktabrechnung bei den allgemeinen Klinikleistungen, volle Erstattung bei der Hebamme, planbare Kosten bei den Wahlleistungen. Der eine Punkt, der wirklich schiefgehen kann, ist die Kindernachversicherung: 2 Monate, Ausschlussfrist, keine Ausnahmen.

Deshalb der einfachste Rat in diesem Artikel: Leg das Anmeldeformular schon vor dem Geburtstermin zu den Klinikunterlagen. Dann ist es erledigt, bevor der Schlafmangel zuschlägt.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Tarifleistungen und Beihilferegelungen unterscheiden sich im Detail; maßgeblich sind deine Vertragsbedingungen und die für dich geltende Beihilfeverordnung.