Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 653

Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 14,75 €
Regelsatz 1,80 26,54 €
Höchstsatz 2,50 36,87 €

Punktzahl 253,00 · Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) · Technische Leistungen (1,0-2,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

26,54 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

Die Leistungen nach den Nummern 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):