Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 624

Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 19,23 €
Regelsatz 2,30 44,24 €
Höchstsatz 3,50 67,32 €

Punktzahl 330,00 · Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

44,24 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

die Leistung nach Nummer 623 nicht berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):