Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 475

Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie oder periduralen Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 26,23 €
Regelsatz 2,30 60,33 €
Höchstsatz 3,50 91,80 €

Punktzahl 450,00 · Abschnitt D (Anästhesieleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

60,33 €
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Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):