Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 445

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen (1200 und mehr Punkte)

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 128,23 €
Regelsatz 2,30 294,93 €
Höchstsatz 3,50 448,81 €

Punktzahl 2200,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

294,93 €
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Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):