Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 430

Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 23,31 €
Regelsatz 2,30 53,62 €
Höchstsatz 3,50 81,60 €

Punktzahl 400,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

53,62 €
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Abrechnungsregeln

Abrechnungshinweise:

Die Leistung nach Nummer 430 ist auch bei mehrfacher Verabfolgung von Stromstößen in engem zeitlichen Zusammenhang zur Erreichung der Defibrillation nur einmal berechnungsfähig

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):