Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 401

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 23,31 €
Regelsatz 2,30 53,62 €
Höchstsatz 3,50 81,60 €

Punktzahl 400,00 · Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

53,62 €
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