Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 3238

Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm Eine neben der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie ist nach Nummer 690 zusätzlich berechnungsfähig.

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 10,78 €
Regelsatz 2,30 24,80 €
Höchstsatz 3,50 37,74 €

Punktzahl 185,00 · Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

24,80 €
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