Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 2407

Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 18,07 €
Regelsatz 2,30 41,56 €
Höchstsatz 3,50 63,24 €

Punktzahl 310,00 · Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

41,56 €
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