Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 2338

Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 8,86 €
Regelsatz 2,30 20,38 €
Höchstsatz 3,50 31,01 €

Punktzahl 152,00 · Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

20,38 €
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Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):