Gebührenordnung für Ärzte

Gebührenordnung für Ärzte – Ziffer 1600

Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines Hirnabszesses - gegebenenfalls mit Aufmeißelung des Warzenfortsatzes und Freilegung sämtlicher Mi

Gebührensätze

Satz Faktor Betrag
Einfachsatz 1,00 44,88 €
Regelsatz 2,30 103,23 €
Höchstsatz 3,50 157,08 €

Punktzahl 770,00 · Abschnitt J (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) · Persönliche Leistungen (1,0-3,5) · gültig ab 1. Januar 1996

Betrag berechnen

103,23 €
Lädt…

Abrechnungsregeln

Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):