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1 Gebührenziffer

Gebührenordnung Ziffer Beschreibung Abschnitt Punktzahl Einfach Regelsatz Höchstsatz Faktoren
Gebührenordnung für Ärzte 1338 Chemische Ätzung Hornhaut Augenheilkunde 56,00 3,26 € 7,51 € 11,42 € 1,00 / 2,30 / 3,50
Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):
GOÄ 1339 GOÄ 1340 GOÄ 200
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Datenstand: Aktuelle Gebührenordnungen GOÄ und GOZ

Die angezeigten Beträge dienen der Orientierung und sind rechtlich unverbindlich.