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1 Gebührenziffer

Gebührenordnung Ziffer Beschreibung Abschnitt Punktzahl Einfach Regelsatz Höchstsatz Faktoren
Gebührenordnung für Ärzte 1327 Wiederherstellungsoperation perforierende Verletzung Augenheilkunde 1850,00 107,83 € 248,01 € 377,41 € 1,00 / 2,30 / 3,50
Ausschlüsse (nicht gleichzeitig abrechenbar):
GOÄ 1325 GOÄ 1326 GOÄ 1328
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Datenstand: Aktuelle Gebührenordnungen GOÄ und GOZ

Die angezeigten Beträge dienen der Orientierung und sind rechtlich unverbindlich.